( Neuronaler Überlauf ) · Nr. 01 · 11. September 2026 · 6 Min.

Sie haben KI im Betrieb. Seit Februar 2025 müssen Ihre Leute damit umgehen können.

Die EU verlangt KI-Kompetenz von jedem Unternehmen, das KI einsetzt. Das sind Sie — auch wenn im Betrieb nur jemand mit ChatGPT die Mails schreibt. Was Artikel 4 wirklich verlangt, was nicht, und wie Sie es in einem Tag erledigen.

Von Timo Hartmann · Stand September 2026

Kurz gesagt

  1. 1Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (AI-Act) von allen Unternehmen, die KI einsetzen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen — passend zu Rolle und Einsatz.
  2. 2Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, eine dokumentierte Schulung ist der übliche Nachweis.
  3. 3Eine direkte Geldbuße allein für fehlende Schulung sieht das Gesetz nicht vor; teuer wird es, wenn etwas schiefgeht und niemand nachweisen kann, dass die Leute wussten, was sie tun.

Kurze Bestandsaufnahme. Schreibt bei Ihnen jemand Mails mit ChatGPT? Fasst jemand Protokolle mit Copilot zusammen? Übersetzt jemand die Anfrage aus Italien mit DeepL? Dann setzen Sie KI ein. Nicht „irgendwann vielleicht“, sondern heute, am Dienstagvormittag. Und damit gilt für Sie seit dem 2. Februar 2025 ein Satz aus Brüssel, den kaum jemand gelesen hat.

Was in Artikel 4 wirklich steht

Der Text ist kurz, für EU-Verhältnisse fast schon frech kurz: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen stellen „nach besten Kräften“ sicher, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt — unter Berücksichtigung der technischen Kenntnisse, der Erfahrung, der Ausbildung und des Kontexts, in dem die Systeme eingesetzt werden.

Drei Dinge daran sind wichtig. Erstens: Betreiber ist jeder, der ein KI-System beruflich nutzt. Nicht nur der, der es baut. Der Malerbetrieb mit fünf Leuten ist Betreiber, sobald der Chef die Angebote mit ChatGPT vorformuliert. Zweitens: ausreichend heißt angemessen, nicht akademisch. Die Bürokraft, die Texte damit glättet, braucht etwas anderes als der Kollege, der Bewerbungen vorsortieren lässt. Drittens: nach besten Kräften ist kein Freifahrtschein, sondern eine Beweislast. Sie müssen im Zweifel zeigen können, dass Sie sich bemüht haben.

Was die Pflicht nicht ist

Kein Zertifikat, kein TÜV-Siegel, keine Prüfung mit Multiple-Choice. Wer Ihnen ein „AI-Act-Zertifikat“ für 79 Euro pro Kopf verkaufen will, verkauft Ihnen ein PDF. Die Verordnung schreibt keine Form vor. Sie schreibt vor, dass Ihre Leute wissen, was das Werkzeug kann, was es nicht kann, welche Daten hinein dürfen und wer am Ende die Verantwortung trägt. Das lernt niemand aus einem Video mit Fortschrittsbalken.

Was passiert, wenn Sie es lassen

Ehrliche Antwort: Für Artikel 4 allein steht im Bußgeldkatalog der Verordnung kein eigener Betrag. Die Behörden in Deutschland sortieren sich noch. Wer also auf die Frage „Was kostet es, wenn ich nichts tue?“ eine Zahl nennt, rät.

Das eigentliche Risiko ist ein anderes. Es tritt an dem Tag ein, an dem etwas schiefgeht: Ein Mitarbeiter lädt die Kundenliste in ein privates KI-Konto. Eine KI-formulierte Zusage geht ungeprüft an einen Kunden raus. Ein Bewerber wird vorsortiert und fragt nach. Dann stellen Datenschutzbehörde, Anwalt der Gegenseite oder Ihre Versicherung dieselbe Frage: „Wussten Ihre Leute, was sie tun? Zeigen Sie mal.“ Und dann ist ein Blatt Papier mit Datum, Inhalten und Unterschriften mehr wert als jede Ausrede.

Die Schulungspflicht ist kein Strafzettel. Sie ist Ihre Versicherung für den Tag, an dem Sie eine brauchen.

Was „ausreichend“ für einen normalen Betrieb heißt

Für die allermeisten Betriebe im Chiemgau, in Rosenheim oder München — Handwerk, Fertigung, Handel, Kanzlei — sind es vier Dinge, die jede Person beherrschen muss, die KI im Alltag nutzt:

  1. Was das Ding tut. Ein Sprachmodell rät das wahrscheinlichste nächste Wort. Es weiß nichts, es klingt nur so. Wer das verstanden hat, prüft Ergebnisse automatisch.
  2. Welche Daten hinein dürfen. Öffentliche Infos: ja. Kundendaten, Personaldaten, Verträge: nur in Systeme, die dafür freigegeben sind. Bei uns läuft das im Haus, deshalb ist die Frage bei unseren Kunden schnell beantwortet.
  3. Wer freigibt. Die KI entwirft, ein Mensch entscheidet. Angebote, Zusagen, Absagen gehen nicht ungeprüft raus.
  4. Wann man die Finger davon lässt. Bewerbungen bewerten, Mitarbeiter beurteilen, medizinische oder rechtliche Einschätzungen: Hände weg oder Fachleute dazu.

Das passt auf eine Seite und in einen Tag. Wer mehr braucht — weil er KI in Personalentscheidungen oder Kreditvergaben einsetzt — hat ohnehin andere Pflichten aus der Verordnung und sollte mit einem Anwalt reden.

So erledigen Sie es in einem Tag

  • Vormittag, Führungskreis: Was geht, was ist Hype, was kostet es, wo liegt die Rechtslage. Danach können Sie entscheiden, wo KI bei Ihnen hingehört und wo nicht.
  • Nachmittag, Team: An echten Aufgaben aus Ihrem Betrieb. Präzise Aufträge formulieren, Ergebnisse prüfen, Spielregeln für Daten. Kein Foliensatz.
  • Abends, Aktenschrank: Teilnahmeliste, Inhalte, Datum, Ihre schriftlichen Spielregeln. Das ist Ihre Dokumentation. Fertig.

Und weil sich die Werkzeuge alle paar Monate ändern: Einmal im Jahr auffrischen, neue Mitarbeiter beim Einstieg mitnehmen. Mehr Bürokratie braucht es nicht — und mehr verlangt auch niemand.

Stand September 2026. Die Verordnung wird in Stufen scharf gestellt und in Brüssel gerade an einigen Stellen nachjustiert. Artikel 4 gilt davon unberührt seit Februar 2025. Rechtsberatung ersetzen wir nicht; wir sagen Ihnen, was auf Sie zutrifft, und holen im Zweifel Ihren Anwalt dazu.

Dazu passt

Drei Formate, alle bei Ihnen im Betrieb, mit Teilnahmenachweis für Ihre AI-Act-Dokumentation.

Die üblichen Nachfragen.

Gilt Artikel 4 auch für einen Betrieb mit fünf Mitarbeitern?
Ja. Die Pflicht hängt nicht an der Betriebsgröße, sondern daran, ob KI eingesetzt wird. Ein Fünf-Mann-Betrieb, in dem Angebote mit ChatGPT vorformuliert werden, ist Betreiber im Sinne der Verordnung.
Brauchen wir ein Zertifikat?
Nein. Die Verordnung schreibt keine Form vor. Üblich und sinnvoll ist eine dokumentierte Schulung mit Teilnehmerliste, Inhalten und Datum — dazu schriftliche Spielregeln, welche Daten in welche KI dürfen.
Welche Strafe droht bei fehlender Schulung?
Für Artikel 4 allein nennt die Verordnung keinen eigenen Bußgeldbetrag. Das Risiko liegt in der Haftung: Geht etwas schief — Datenschutzverstoß, falsche Zusage, Diskriminierung —, wird die fehlende Schulung zum Problem, weil Sie Ihre Sorgfalt nicht nachweisen können.
Reicht ein Online-Kurs?
Formal kann er Teil des Nachweises sein. Praktisch lernt niemand aus einem Video, welche Daten aus dem eigenen Betrieb wohin dürfen. Eine Schulung an den echten Aufgaben Ihrer Leute ist der Nachweis, der auch inhaltlich trägt.
Wie oft muss geschult werden?
Die Verordnung nennt keinen Turnus. Da sich die Werkzeuge schnell ändern, ist eine jährliche Auffrischung plus Einweisung neuer Mitarbeiter ein vernünftiger, gut begründbarer Rhythmus.